FAQs: Konzertbesuche und COVID-19
Hier beantworten wir einige häufige Fragen rund um Ihren Konzertbesuch:
Ich habe eine Karte gekauft und bin krank geworden: Was nun?
Sollte aufgrund der Nichterfüllung der COVID-19-Vorgaben durch den Kunden / die Kundin oder aufgrund einer COVID-19-Infektion des Kunden / der Kundin eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich sein, berechtigt dies nicht zur Rückerstattung des Kartenpreises. Eine Weitergabe der Karten an Dritte, die die Vorgaben erfüllen, mit einer entsprechenden gebührenfreien Umpersonalisierung ist möglich. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall das Kartenbüro der Stiftung Mozarteum.
Ich war an Corona erkrankt und bin wieder genesen. Welche Nachweise muss ich erbringen um das Konzert besuchen zu können?
Gültig ist ein Genesungszertifikat, eine ärztliche Bestätigung nach einer abgelaufenen Infektion mit SARS-CoV-2 oder ein behördlicher Absonderungsbescheid. All diese Bestätigungen dürfen nicht älter als 180 Tage sein. Bei Konzerten im Großen Saal ist zusätzlich ein negativer PCR-Test nötig. Zu den Festspielhäusern ist der Zutritt nur mit einer Boosterimpfung sowie einem negativen PCR-Test möglich.
Muss ich im Konzertsaal eine Maske tragen?
Ja, im Konzertsaal muss eine FFP2-Maske getragen werden. Für Kinder von 6-12 Jahren reicht ein normaler Mund-Nasenschutz.
Gibt es Konzertpausen und eine Bewirtung in der Pause?
Nach jetzigem Stand der Dinge werden die Konzerte weiterhin mit Pausen und Bewirtung geplant.
Wo finde ich Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen nach Österreich?
Die aktuellen Einreisebestimmungen nach Österreich finden Sie auf der Seite des Sozialministeriums.
Wo finde ich die gesetzlichen Bestimmungen?
Die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen finden Sie hier.